Der Fahranfänger wird zur Teilnahme an einem
ASF-Seminar behördlich verpflichtet.
Teilnehmen an einem solchen Seminar müssen Fahranfänger mit einer Auffälligkeit der Kategorie "A" oder zwei Auffälligkeiten der Kategorie "B" nach Anlage 12 FeV.
Folgen: • die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert • bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine letzte Verwarnung ausgesprochen • erneutes Auffallen führt zum Führerscheinentzug!
Inhalt des Seminars: • 4 Gruppensitzungen von je 135 Minuten • Fahrprobe zwischen der 1. und 2. Sitzung • Die Teilnahme an allen Sitzungen ist Pflicht! • Keine Prüfung
Übrigens: Durch den Besuch eines
FSF-Seminars kann man die Probezeit um 1 Jahr verkürzen.
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