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Führerschein mit 17

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Ab dem 1. März 2007 ist auch in Thüringen der Führerschein mit 17 möglich. Ziel ist die Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger. Dies soll dadurch erreicht werden, daß der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet wird.

Aufgabe der begleitenden Person ist es, dem Fahranfänger vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Dadurch soll ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges vermitteln werden.

Folgende Voraussetzungen werden an die begleitende Person gestellt:

  • sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • sie muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  • sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.

Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille Grenze und sie darf nicht unter der Wirkung von berauschenden Mitteln stehen.

Mit Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres  händigt die Fahrerlaubnisbehörde den  Führerschein aus.

Anträge für den Modelversuch "Begleitetes Fahren mit 17" (Anlage 1 und Anlage 2) finden  Sie unter " Download".

Die ersten Ergebnisse des Modellversuchs in Niedersachsen können Sie unter folgender Adresse nachlesen.

www.begleitetes-fahren.de